Ist halt ein Unterschied. (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Montag, 24.12.2018, 05:31 (vor 1912 Tagen) @ J-C

Für das Funktionieren des Geräts hat der Nutzer die volle Verantwortung. Für das Funktionieren des Automaten der Betreiber.

Das wäre die Logik, die ich anwenden würde.

Andererseits kann man als Kunde den Kauf seiner Fahrkarte an sich ja auch im Nachhinein nachweisen. und zwar recht gut dokumentiert. Spräche dann also für ein ähnliches Handling wie bei vergessenen Zeitkarten oder BahnCards.

...oder, wir wollen mal richtig smart sein, man könnte anhand Ausweis oder Ermäßigungskarte die ohnehin online abgespeicherte Fahrkarte als Zugbegleiter feststellen.

Ich glaube moonglum hat mal voller Erstaunen berichtet, wie ein Kunde sein SBB-GeneralAbo vergaß, aber der Zugbegleiter anhand des Ausweises eben dieses auf seinem Dienstgerät fand. Heißt, alleine der Fakt, dass man das Ticket erworben hat, reicht, damit der Zugbegleiter im Falle des Falles die gültige Fahrkarte finden kann. Wäre ein cooler Ansatz.

Daß wäre noch einfacher, gleich ganz auf das Ticket als Vorgang verzichten, ist ja eh alles gespeichert und abrufbar!


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