Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung (Allgemeines Forum)

Benjamin.Keller, Dienstag, 09.02.2010, 10:14 (vor 6009 Tagen) @ Jörg

§22 AEG Abs 2 besagt: "Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend."

Von daher kommt das Enteignungsverfahren im Anschluß an den Planfeststellungsbeschluß.

Ah ja, okay, das macht Sinn. Dankeschön!


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