Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung (Allgemeines Forum)

Jörg, Montag, 08.02.2010, 18:13 (vor 6010 Tagen) @ Benjamin.Keller

Falls die Enteignung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren gemacht wird, beginnt sie dann erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird oder läuft das irgendwie parallel oder wie kann ich mir das vorstellen?

§22 AEG Abs 2 besagt: "Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend."

Von daher kommt das Enteignungsverfahren im Anschluß an den Planfeststellungsbeschluß.


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