Erstattung Reservierung durch Zub (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 21.01.2010, 01:12 (vor 5817 Tagen) @ balduin
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 21.01.2010, 01:12

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben.

Das stimmt nur zur Hälfte. Online gebuchte Reservierungen, Reservierungen die mittels Gutschein bezahlt oder umgetauscht wurden und solche, wo im oberen Drittel der A4-Seite die Reservierungsdaten stehen und im unteren Drittel die ausgekreuzte Fahrkarte (mit aus gekreuzt meine ich, daß alle Felder mit xxxxxxx gekennzeichnet sind) sich befindet, dürfen vom Zub nicht erstattet werden.

Gruß, Ralf


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