Erstattung Reservierung im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Mittwoch, 20.01.2010, 19:51 (vor 6043 Tagen) @ balduin

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben. Also er kann nur soviel ausbezahlen, wie er Fahrkarten in bar verkauft hat. Sonst ist eine Erstattung am Fahrkartenschalter möglich.

Wie lautet die genau Definition von Fahrkartenschalter?

[ ] Reisezentrum
[ ] DB-Agentur
[ ] Reisebüro
[ ] was ganz anderes?


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