Erstattung Reservierung im Reisezentrum (Fahrkarten und Angebote)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 20.01.2010, 18:22 (vor 6043 Tagen) @ jor

Hallo,
nicht genutzte Reservierungen können gegen Vorlage des (vom Zugpersonal quittierten) Belegs, so wurde es im Zug gesagt, im Reisezentrum erstattet werden. Ich meine sogar, dass eine Erstattung beim Zugpersonal möglich wäre. Allerdings werden wohl kaum in diesen Tagen die Personale eine solche Erstattung im Zug vornehmen können. Allein von der Menge und dem Aufwand ist es unmöglich.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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