Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 14:37 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Pech. Wenn der zusätzlich gelöste NV-Vorlauf verspätet ist, ausfällt oder wasweißichwas ebenso. Wärst du in Leipzig zugestiegen, gäbe es gar kein Problem. Wenn du den Fahrausweis nicht vertragsgemäß nutzt.

Wieso nicht vertragsgemäß? Die Fahrkarte schließt die Nutzung jeglicher Teilstrecke zwischen Start- und Ziel mit ein, sofern man sich an die Zugbindung hält.
Wenn der Zug außerplanmäßig an einer Zwischenstation nicht hält, kann die DB nicht auf der Zugbindung beharren. Die existiert in dem Fall für die entsprechende Teilstrecke nämlich nicht mehr.

Ich kann der Zugbindung nur nachkommen, wenn ich den entsprechend auf der Fahrkarte angegebenen Zug auch erreichen kann. Kann ich das aufgrund einer Fahrplanänderung der DB oder einer Betriebsstörung nicht, spielt die Zugbindung im weiteren Verlauf der Fahrt keine Rolle mehr.


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