Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 13:19 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Wenn du zwischen A und Z einen Sparpreis mit Zubindung hast, kannst du diese Fahrkarte auf jeder beliebigen Teilstrecke zwischen A und Z in dem ausgezeichneten Zug nutzen. Du darfst sie nur nicht in einem anderen Zug auf diesem Abschnitt nutzen.

Nehmen wir mal als Beispiel eine Fahrtkarte von Leipzig nach Frankfurt im ICE mit Zugbindung für ICE 1650. Dieser Zug hält in Erfurt, Gotha, Eisenach, Hersfeld, Fulda und Frankfurt Hbf.

Laut Fahrkarte muss ich genau diesen ICE 1650 nutzen. Ich kann nicht auf Nahverkehr oder andere Fernzüge ausweichen. Was bedeutet, mit dem RE von Leipzig über Weimar nach Erfurt fahren und dort in 1650 steigen geht beispielsweise nicht.

Ich kann aber beispielsweise mir eine NV-Fahrkarte Naumburg-Gotha kaufen und dann ab Gotha den ICE 1650 mit dem ursprünglichen Sparpreis nutzen, da ich damit ja die Konditionen beider Fahrkarten erfülle. Allerdings, da willst du wahrscheinlich hinaus, habe ich dann keinen durchgehenden Beförderungsvertrag mehr und in Gotha einen Bruchpunkt.

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Ich behaupte, es macht keinen Unterschied ob der Halt in Leipzig (Beginn der Zugbindung) oder ein beliebiger Zwischenhalt bis Frankfurt (Ende der Zugbindung) ausfällt. Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen. Die Zugbindung dient nur dazu, dass ich nicht auf einen beliebigen Zug ausweichen kann, sodass die DB die Zugauslastung besser kontrollieren kann, sie dient jedoch nicht dazu eine bestimmte Fahrstrecke generell zu erzwingen.


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