Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 12:48 (vor 2845 Tagen) @ musicus

Der Beförderungsvertrag wurde ja durchgehend von Köln Messe/Deutz nach München Hbf geschlossen. Für eine Aufhebung der Zugbindung anhand des bloßen Ausfalls eines Unterwegshaltes besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Grundlage.

Es sei denn, du möchtest an diesem Unterwegshalt zusteigen. Da man von so ziemlicher jeder Fahrkarte eine beliebige Teilstrecke verfallen lassen kann, wäre der Haltausfall in Siegburg/Bonn gleichbedeutend mit einem Ausfall des Zuges mit Zugbindung und somit wäre diese automatisch aufgehoben. Man könnte einfach den nächsten Zug zum Ziel nehmen.

Es gibt da natürlich Grenzen des Machbaren.

So muss der Zug mit Zugbindung auch planmäßig an dem Bahnhof halten, wo man zusteigen möchte. Ansonsten könnte ich mir ja einfach von Erfurt bis Frankfurt im Sprinter einen Sparpreis kaufen und mir die Zugbindung aufheben lassen, weil ich die Teilstrecke Erfurt-Eisenach verfallen lasse und von Eisenach den nächsten ICE nach Frankfurt nehme. Die Idee kam mir schon, ist aber illegal.


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