Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 13:35 (vor 2847 Tagen) @ ICETreffErfurt

Wenn du zwischen A und Z einen Sparpreis mit Zubindung hast, kannst du diese Fahrkarte auf jeder beliebigen Teilstrecke zwischen A und Z in dem ausgezeichneten Zug nutzen. Du darfst sie nur nicht in einem anderen Zug auf diesem Abschnitt nutzen.

Klar.

Ich kann aber beispielsweise mir eine NV-Fahrkarte Naumburg-Gotha kaufen und dann ab Gotha den ICE 1650 mit dem ursprünglichen Sparpreis nutzen, da ich damit ja die Konditionen beider Fahrkarten erfülle.

Auch klar. Das Risiko in Gotha den zuggebundenen Zug der Zugbindung entsprechend zu nutzen liegt allerdings bei dir.

Allerdings, da willst du wahrscheinlich hinaus, habe ich dann keinen durchgehenden Beförderungsvertrag mehr und in Gotha einen Bruchpunkt.

Das obendrein - obwohl ich darauf nicht hinaus will.

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Pech. Wenn der zusätzlich gelöste NV-Vorlauf verspätet ist, ausfällt oder wasweißichwas ebenso. Wärst du in Leipzig zugestiegen, gäbe es gar kein Problem. Wenn du den Fahrausweis nicht vertragsgemäß nutzt, ist das sicherlich erlaubt - für daraus erst erwachsende Imponderabilien kannst du die DB allerdings nicht zur Rechenschaft ziehen.

Ich behaupte, es macht keinen Unterschied ob der Halt in Leipzig (Beginn der Zugbindung) oder ein beliebiger Zwischenhalt bis Frankfurt (Ende der Zugbindung) ausfällt.

Nur zu. Ich behaupte das nicht. Und vor allem berate ich mit einer solch fragwürdigen Vertragsauffassung nicht andere user in Richtung Aufhebung von Zugbindungen.

Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen.

Natürlich nicht. Seitens der DB gibt es allerdings auch keine Verpflichtung, Möglichkeiten über den geschlossenen Beförderungsvertrag hinaus (A->B mit ICE000) anzubieten. Wenn in deinem Beispiel aus irgendeinem Grund der Halt in Fulda entfällt, bekommst du mit dem Argument, du hättest ja eigentlich nach Fulda gewollt, sicherlich auch keine Freifahrt Frankfurt->Fulda spendiert.

Die Zugbindung dient nur dazu, dass ich nicht auf einen beliebigen Zug ausweichen kann, sodass die DB die Zugauslastung besser kontrollieren kann, sie dient jedoch nicht dazu eine bestimmte Fahrstrecke generell zu erzwingen.

Was die Zugbindung bezweckt, ist für die Beantwortung der Frage irrelevant. Geschlossen ist ein zuggebundener Beförderungsvertrag A->B, der auch erfüllt wird. Wenn du mit dieser Rahmenbedingung nicht klar kommst, ist das nicht Sache des Beförderers.


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