Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Donnerstag, 07.06.2018, 13:33 (vor 2844 Tagen) @ ICETreffErfurt

Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen.

Woraus leitest Du ab, dass damit die Zugbindung aufgehoben ist? Nur die Verspätung am Zielort den originalen Zuges ist relevant.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum