Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 11:48 (vor 2845 Tagen) @ Altmann

Der Beförderungsvertrag wurde ja durchgehend von Köln Messe/Deutz nach München Hbf geschlossen. Für eine Aufhebung der Zugbindung anhand des bloßen Ausfalls eines Unterwegshaltes besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Grundlage.


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