Antrittsfahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Dienstag, 29.05.2018, 21:37 (vor 2854 Tagen) @ worfie
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 29.05.2018, 21:37

Unsinn. Niemanden interessiert, was eine 200km einfache Fahrt kostet. Ihn interessiert, wieviel seine Fahrkarte kostet. Wer nicht weiß, wann er zurückfährt, bucht halt erstmal nur die Hinfahrt.


... und steht dann, wie oben bemerkt, vor einem Automaten vom PUPSI-Verkehrsverbund, der keine Anfangsstrecke kennt und bestenfalls Fahrkarten für die Privatbahn nach Hintertupfingen verkauft, wo man dann vielleicht nur wenige Minuten zum Umsteigen hat und durch den dortigen Tarif keine Fahrkarten im Zug kaufen darf.

Du darfst dann nach aktueller Lage einfach umsteigen und im Zug nachlösen unter Anrechnung dessen, was Du bereits gekauft hast. Die Praxis mag wegen nur verkaufbarem Verbundtarif vor Ort anders sein, wenn es hart auf hart kommt musst Du es drauf ankommen lassen ...

Punkt 2.2, BB der DB:

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2.2 Antrittsfahrkarte Können Reisende vor Abfahrt des Zuges an
ihrem Abgangsbahnhof keine Fahrkarte zu ihrem Reiseziel erwerben,
so lösen sie je nach Verfügbarkeit an ihrem Abgangsbahnhof als
Antrittsfahrkarte entweder eine Fahrkarte „Anfangsstrecke“ oder nach
diesem Tarif eine Fahrkarte bis zu einem in Richtung auf das
Reiseziel gelegenen Bahnhof. Diese Antrittsfahrkarte wird am
Lösungstag im Zug oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle
unentgeltlich gegen eine Fahrkarte bis zum beabsichtigten
Reiseziel zum Flexpreis, unter Berücksichtigung etwaiger im Zug
erhältlicher Ermäßigungen und gegen Zahlung des Mehrbetrages
umgetauscht. Bei einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug
entweder das Restgeld in bar ausgezahlt oder statt des
Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten
Überzahlungsgutschein, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle
gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

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