Dies hat eindeutig mit der "Nicht-Qualität" der DB Rechtsabt (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 17.07.2008, 19:49 (vor 6406 Tagen) @ Burkhard

Warum ausgerechnet bei dieser Änderung von früheren Änderungen abgewichen wird, bei der bereits ausgegeben BC100 nicht betroffen sind und auch kein Sonderkündigungsrecht besteht, verstehe ich nicht.

..eilung zu tun. Der zuständige Vorstand hat nicht nur beim letztjährigen Kampf gegen die eigene Belegschaft (sog. Tarifauseinandersetzung) komplett versagt, sondern auch teilweise juristisch komplett hirnrissige AGB's aufgestellt.

Es ist eigentlich schade, dass wir mit unseren Fernverkehrseinnahmen solche Leute durchfüttern.


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