Verschlechterte AGB's BC100 (Fahrkarten und Angebote)

Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 17.07.2008, 12:12 (vor 6358 Tagen) @ tom66

Na ja, für den normalen Gebrauch waren die Bedingungen noch nie was. Und wenn ich richtig überlege, ändert sich für jemanden, der damit nur fahren will, eigentlich nichts. Oder irre ich mich da? Dass es bei der DB AG keine kundenfreundlichen Massnahmen gibt ist ja bekannt.

Kundenfreundlich geht es auch, beim Bahn-Paradebeispiel:

"Das GA hinterlegen.

Wenn Sie Ihr GA für längere Zeit nicht benötigen, so können Sie es am Bahnschalter hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 7 aufeinanderfolgende Tage. Während der Laufzeit können Sie das GA an maximal 30 Geltungstagen hinterlegen. Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Am Hinterlegungs- sowie am Bezugstag können Sie die Hinterlegungskarte als GA benützen. Bitte beachten Sie, dass Sie GA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA und Hunde-GA nicht hinterlegen können."

=> http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/abonnemente/ga/general-abo-hinterlegung.htm

"Vertragsauflösung beim abonnierten GA.
Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab erstem Geltungstag der erstmals
in Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer
kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden mittels Rückgabe der Originalkarte inklusive
sämtlicher allfällig ausgestellten Ersatzkarten. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n)
muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Kündigung bitte einsenden an: Contact Center SBB,
3900 Brig. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Aufgabedatum (Poststempel) des eingeschriebenen
Briefs. Mit dem Zeitpunkt der Kündigung werden die noch ausstehenden Beträge sofort
fällig.
Kann resp. wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB
zurückgegeben,
so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag
der
Karte erfolgen.
Sind zum abonnierten Basis-GA weitere GA-Plus vorhanden
(GA-Plus Duo
Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtliche
GA-Plus zusammen
mit dem Basis-GA zurückgegeben werden."

http://mct.sbb.ch/mct/agb-ga.pdf

D.h. man kann ein GA abonnieren, muss es vier Monate bezahlen und danach kann man es jederzeit kündigen und muss nichts weiter bezahlen. D.h. man könnte sich so z.B. auch ein Halbjahres-GA machen, ...

Fabi


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