Verschlechterte AGB's BC100 (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 17.07.2008, 16:53 (vor 6358 Tagen) @ Fabi

Na ja, für den normalen Gebrauch waren die Bedingungen noch nie was. Und wenn ich richtig überlege, ändert sich für jemanden, der damit nur fahren will, eigentlich nichts. Oder irre ich mich da? Dass es bei der DB AG keine kundenfreundlichen Massnahmen gibt ist ja bekannt.

Kundenfreundlich geht es auch, beim Bahn-Paradebeispiel:

"Das GA hinterlegen.

Wenn Sie Ihr GA für längere Zeit nicht benötigen, so können Sie es am Bahnschalter hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 7 aufeinanderfolgende Tage. Während der Laufzeit können Sie das GA an maximal 30 Geltungstagen hinterlegen. Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Am Hinterlegungs- sowie am Bezugstag können Sie die Hinterlegungskarte als GA benützen. Bitte beachten Sie, dass Sie GA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA und Hunde-GA nicht hinterlegen können."

Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?

Bei der ach so kundenunfreundlichen Bahn geht das so:

"Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Mobility BahnCard 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet.Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Mobility BahnCard 100 beim Mobility BahnCard 100-Service abhängig gemacht werden."

"Vertragsauflösung beim abonnierten GA.
Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab erstem Geltungstag der erstmals in Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden ...

Gut, das ist besser. Allerdings kann ich nicht sagen, ob die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist.

...mittels Rückgabe der Originalkarte inklusive sämtlicher allfällig ausgestellten Ersatzkarten. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n) muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

Hier gibt es eine Übereinstimmung:
"Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Mobility BahnCard 100 beim Mobilty BahnCard 100-Service per Einschreiben wirksam."

Mit dem Zeitpunkt der Kündigung werden die noch ausstehenden Beträge sofort fällig.

Hier ist die Bahn besser:
"Bei Eingang bis zum 5. des Folgemonats erfolgt die Preisberechnung bis zum Vormonat."

Kann resp. wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag der Karte erfolgen.

Hier auch:
"Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen."

Die böse Bahn aber auch... ;-)

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum