Verschlechterte AGB's BC100 (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 17.07.2008, 10:58 (vor 6456 Tagen) @ tom66

Hallo,

gestern lag ein Brief bei mir im Kasten, wonach ab dem 15.7. einige AGB's sich bei der BC100 ändern.
Seltsamer Weise kam der Brief am 16.7. bei mir an, datiert war er auf den 14.7. und die Änderungen treten zum 15.7. in Kraft. Also alles sehr kurzfristig, und ich hatte sofort den Gedanken ob das alles so Rechtmässig ist.

Das ist es. Die aktuellen BB Bahn (die hier nachzulesende pdf-Datei) hatten das schon in der Fassung vom 23.06.08 so enthalten.

Die Änderungen sind, daß wenn man nach Ablauf des Abos die Karte nicht bis zum 5. des Folgemonats einschickt, das Abo weiterbezahlen muss. Und bei Krankheit werden nun nur noch max. 60 Tage erstattet auch wenn man länger krank ist.

Die Änderung ist auch, daß es nun nicht mehr Arbeitsunfähigkeit, sondern Reiseunfähigkeit heißt. Manche waren offenbar so "schlau", sich ihre Arbeitsunfähigkeit auch von der Bahn in gewisser Weise bezahlen zu lassen.

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Also wer das Abo im 1. Jahr vorzeitig beenden will, hat nun die Möglichkeit dazu.

Das Sonderkündigungsrecht ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Gruß, Ralf


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