Verschlechterte AGB's BC100 (Fahrkarten und Angebote)

Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 17.07.2008, 18:19 (vor 6406 Tagen) @ liebe70

Salut

Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?

Das hast Du leider falsch verstanden. Man kann das GA hinterlegen, wann man Lust hat (Urlaub, ...). Das geht mit der Bahncard 100 nicht.

Gut, das ist besser. Allerdings kann ich nicht sagen, ob die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist.

Da wären wir wieder bei dem Punkt, den man in die Disksussionen immer mit einfliessen lassen sollte. Der Staat spielt eine Rolle.

Bei den beiden anderen Dingen, hast Du recht, aber mein Hauptkritikpunkt liegt eher am System, dass man bei der DB AG "reiseunfähig" sein muss, wenn man die Bahncard nicht nutzen kann. Bei diesem Fall würde es mich nicht wundern, wenn es sogar eine gesetzliche Regelung für solche Dinge gibt.

Bei der SBB kann man eben dagegen sein GA abgeben, wenn man es länger als sieben Tage nicht nutzt. D.h. die durchschnittlichen Tagesraten werden nicht fällig, wenn man sich im Sommer zwei Wochen nach Mallorca begibt oder einfach so mal sieben Tage nicht mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist.

Fabi


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