Nur, wenn lange Zeit kein Ausstieg und kein WC (Allgemeines Forum)

Thomas, Samstag, 20.02.2016, 11:34 (vor 3708 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Thomas, Samstag, 20.02.2016, 11:35

ja wobei es jedes Gericht nochmal ganz anders sehen könnte. Das Amtsgericht hat der Betroffenen ja noch 200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Frage dürfte trotz einer landgerichtlichen Entscheidung also weiterhin sehr strittig sein - also grundlegend, nicht im konkreten Fall. Der ist vermutlich abgeschlossen.


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