kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Freitag, 19.02.2016, 17:11 (vor 3710 Tagen) @ leeredose

Muss dem EVU halt klar sein, dass sich die Reisenden bei der prekären Toiletten-Situation an den Haltepunkten dann halt ggf. an einem anderen Ort im Fahrzeug erleichtern.

Für die Männer würde ja ein "Betriebshalt" mit Öffnen der Türen reichen.


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