kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 19.02.2016, 15:03 (vor 3723 Tagen) @ Thomas

wenn ich jedoch die Medienberichte richtig interpretiere gilt dies nur, wenn es zwischendurch auch Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Bei einem ICE-Sprinter ohne Toilette wäre der Fall ganz anders gelagert.

Naja in einem ICE gibt es mehr als eine Toilette. Und sollten die alle ausfallen, bleibt die Kiste stehen.

Eine andere Frage ist natürlich die, auf welche Toilette soll man bitteschön gehen? Die allermeisten Bahnhöfe haben keine Toilette mehr, nur eben die wenigen größeren Bahnhöfe. Hier ist m. E. der Gesetzgeber gefordert und analog zu Gaststätten die Betreiber von Bahnhöfen und Bushaltestellen ab einer Mindestzahl an Reisenden zu verpflichten eine Toilette zur Verfügung zu stellen.


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