kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

leeredose, Freitag, 19.02.2016, 15:47 (vor 3716 Tagen) @ zugvogel

Muss dem EVU halt klar sein, dass sich die Reisenden bei der prekären Toiletten-Situation an den Haltepunkten dann halt ggf. an einem anderen Ort im Fahrzeug erleichtern.


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