kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

Thomas, Freitag, 19.02.2016, 14:21 (vor 3722 Tagen) @ zugvogel

wenn ich jedoch die Medienberichte richtig interpretiere gilt dies nur, wenn es zwischendurch auch Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Bei einem ICE-Sprinter ohne Toilette wäre der Fall ganz anders gelagert.

Eine andere Frage ist natürlich die, auf welche Toilette soll man bitteschön gehen? Die allermeisten Bahnhöfe haben keine Toilette mehr, nur eben die wenigen größeren Bahnhöfe. Hier ist m. E. der Gesetzgeber gefordert und analog zu Gaststätten die Betreiber von Bahnhöfen und Bushaltestellen ab einer Mindestzahl an Reisenden zu verpflichten eine Toilette zur Verfügung zu stellen.


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