Nur, wenn lange Zeit kein Ausstieg und kein WC (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Samstag, 20.02.2016, 11:31 (vor 3712 Tagen) @ zugvogel

Wenn jemand in die Hose macht, ist sie/er den Schmerzen dadurch entkommen und hat wohl keinen Anspruch! Der Fahrgast muss schon lange Zeit gelitten haben.
Wenn es innerhalb gewisser Zeitfenster Ausstiegsmöglichkeiten gibt, gibt es sicher auch keinen Anspruch!
Wenn ein Zug ohne Verschulden eines Eisenbahnverkehrsunternehmens auf freier Strecke lange stehenbelibt, gibt es sicher auch nichts, denn es fehlt das Verschulden.
Wenn die Toiletten erst während der Fahrt versagen oder verstopft werden, gibt es sicher auch nichts.


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