kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Freitag, 19.02.2016, 14:00 (vor 3708 Tagen)

Wer im Zug in die Hose macht, weil keine Toilette benutzbar ist, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Das Landgericht Trier revidierte ein Urteil des Amtsgerichts, das einer betroffenen Frau dafür zunächst 200 Euro zugesprochen hatte.

Quelle: Spiegel online


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum