Umleitung & LZB (Allgemeines Forum)

sappiosa, Donnerstag, 26.06.2008, 17:47 (vor 6382 Tagen) @ Kurtibahn

Hallo Tom,

herzlichen Dank. So langsam wird es mir klarer.

Nur folgenden Punkt habe ich noch nicht ganz verstanden:

Von vornherein die Bremshd. für eine andere Vmax auszulegen macht auch keinen Sinn, da diese gegebenenfalls von den Planzügen gar nicht erreicht würden und jedes Mal die Bz eine Fahrplanmitteilung erstellen müsste.

Warum ist das so?
Soviel ich verstanden habe, bilden die Bremshundertstel ein Maß für die Kraft, mit der die vorhandenen Bremsen ein Fahrzeug bremsen können. Sie wären demnach an jedem Fahrzeug fix, und die Gesamt-Bremshundertstel eines Zugs lassen sich aus den Bremshundertsteln jedes einzelnen Wagens und der Lok berechnen.
Was ist da noch für eine spezielle Zugfahrt "auszulegen"? Oder habe ich das falsch verstanden?

Und wenn ich jetzt einmal annehme: Der Fahrplan ist für einen Zug konfliktfrei mit 100 km/h erstellt. Vom Tfz und allen Wagen her wäre er jedoch in der Lage, 120 zu fahren, und auch die Bremshundertstel lassen das auf einer bestimmten Strecke zu.
Dann hätte ich erwartet, dass der Zug auf dieser Strecke eben 100 fährt, solange er im Plan ist, und 120, wenn er verspätet ist. Wozu braucht dann die BZ eine Fahrplanmitteilung? Hängen z.B. die Trassengebühren von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ab?

Vielen Dank und schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)


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