Umleitung & LZB (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 25.06.2008, 18:55 (vor 6382 Tagen) @ sappiosa
bearbeitet von fabs, Mittwoch, 25.06.2008, 18:57

Hallo Fabs,

Das kommt auf die Höchstgeschwindigkeit an, die im Fahrzeitenheft für diese spezielle Zugnummer angegeben ist. Das ist in der Regel die Geschwindigkeit, die der Zug auf seinem planmäßigen Weg höchstes fährt.


Welchen Sinn hat diese Regelung?
Ich gebe zu: Mir als DB-Mitarbeiter, nicht aber ausgebildetem Eisenbahner kommt sie skurril vor. Warum muss man überhaupt eine "Gesamt-Höchstgeschwindigkeit" vorgeben? Was den Tf interessiert, ist doch die an jeder Stelle örtlich zu fahrende (Höchst-)Geschwindigkeit, und die hat er im Buchfahrplan bzw. auf EBuLa stehen.

Nun, ich sehe denn Sinn in der Regelung eigentlich nur beim bilden von Zügen. Beispiel (stark vereinfacht ausgedrückt): Zug 12345 von A nach B hat eine Fahrplan für 140 km/h. Jetzt muss entschieden werden, welche Wagen man einstellt, um (1.) diesen Fahrplan auch halten zu können und (2.) keine anderen Züge zu blockieren. Schließlich ist der Gesamtfahrplan konfliktfrei erstellt worden.
Wenn ich (als Tf) einen Bremszettel schreibe, "fragt" mich das Formular jedes Mal nach Wagen mit einer niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit, als die, die im Fahrzeitenheft angegebene. Und wenn ich hier JA ankreuze steht direkt daneben, daß ich die Betriebszentrale (DB Netze Streckendisponent) VOR Abfahrt informieren soll. Wenn die beiden Angegebenen Werte sehr Stark voneinander abweichen, kann es sein, daß ein komplett neuer Fahrplan bestellt werden muss. Bei geringeren Abweichungen (z.B. 100 statt 120) darf man in der Regel trotzdem fahren.
Bei Triebzügen sehe ich allerdings auch keinen Sinn in dieser Regelung. Da wäre eine pauschale Angabe (ET401 = 280 km/h) sinnvoller.

Ausnahme (bei der Eisenbahn gibt es für alles eine Ausnahme): Wenn in der Fahrplanmitteilung* eine andere Geschwindigkeit für einen bestimmten oder den gesamten Streckenabschnitt der Umleitung angegeben ist, gilt logischer Weise diese. Diese kann auch höher als der reguläre Fahrplan sein.


Wird das bei solchen Fahrplanmitteilungen denn in der Regel gemacht?
Mir fällt noch der Fall ein: ICE 1 Hamburg-Berlin wird über Stendal umgeleitet. Der würde zwischen Stendal und Spandau dann auch gern 250 statt 230 fahren, schon um die Verspätung zu minimieren, die eine Umleitung ja fast immer mit sich bringt.

Da kann ich dir leider keine Antwort drauf geben, da ich im Güterverkehr tätig bin. Ich weiß nur, daß es zulässig ist.

Viele Grüße
fabs

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