Umleitung & LZB (Allgemeines Forum)

Kurtibahn, Donnerstag, 26.06.2008, 11:09 (vor 6382 Tagen) @ sappiosa

Hallöchen,

Eine Rückfrage an Dich als Tf hätte ich dann noch: Nimmst Du dann vor Fahrtantritt die Wagen per Bremsprobe o.ä. auch "nur" für dieses angegebene Tempo an, auch wenn der Wagen an sich mehr zulässt? Nur dann verstehe ich nämlich, warum diese Geschwindigkeit anschließend auch als Höchstgeschwindigkeit des Zuges verwendet wird - womit sich auf den ersten Blick die Bahn der Chance beraubt, insbesondere Verspätungen aufzuholen, wenn ein konfliktfreier Fahrplan eh für die Katz ist und Strecke und alle Fahrzeuge mehr hergeben.


Ich will man schon antworten, auch wenn ich kein Tf (aber trotzdem mit dem Gedöns zu tun habe): Die Bremsprobe wird für jene Bremsstellung durchgeführt, die im Fahrplan gefordert ist. In der Regel ist ja zumindest bei Personenzügen die höchstwirksame Bremsstellung einzustellen (bei Güterzügen ist es etwas anders) und in aller Regel wird daher in R+Mg gefahren. Was "besseres" gibt es ja bei Lokbespannten Zügen eh nicht. Auf dem Bremszettel wird - so wurde es auch schon mal geschrieben - vermerkt, wenn ein Wagen für eine niedrigere Geschwindigkeit zugelassen ist als der Fahrplan fordert.

Jetzt noch warum dier Fahrplan eine Geschwindigkeit vorgeben muss: Passend zu dieser Vmax werden die Bremshundertstel berechnet (in abhängigkeit zur Strecke). Diese müssen ja so bemessen sein, dass der Zug vor Gefahrenpunkten (Signale etc.) sicher zum Stehen kommt. Kommen z.B. auf einer Strecke in der Regel nur 140 km/h-fähige Fahrzeuge zum Einsatz, ist der Fahrplan dafür berechnet und die Bremshundertstel ebenso für 140 km/h. Ist nun ausnahmsweise eine Garnitur im Einsatz, die 160 km/h fahren könnte, kann sie dies trotzdem nicht tun. Bei 160 km/h ist der Bremsweg bei gleicher Bremskraft länger. Also bräuchte der Zug um innerhalb der gleichen Strecke anzuhalten (z.B. Abstand Vsig - Hsig) mehr Bremskraft. Dementsprechend müssten auch die Bremshundertstel angepasst werden, denn die alten würden ja unter Umständen nicht mehr korrekt sein. Von vornherein die Bremshd. für eine andere Vmax auszulegen macht auch keinen Sinn, da diese gegebenenfalls von den Planzügen gar nicht erreicht würden und jedes Mal die Bz eine Fahrplanmitteilung erstellen müsste.

Viele Grüße
Tom


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