Umleitung & LZB (Allgemeines Forum)

sappiosa, Mittwoch, 25.06.2008, 18:39 (vor 6383 Tagen) @ fabs

Hallo Fabs,

Das kommt auf die Höchstgeschwindigkeit an, die im Fahrzeitenheft für diese spezielle Zugnummer angegeben ist. Das ist in der Regel die Geschwindigkeit, die der Zug auf seinem planmäßigen Weg höchstes fährt.

Welchen Sinn hat diese Regelung?
Ich gebe zu: Mir als DB-Mitarbeiter, nicht aber ausgebildetem Eisenbahner kommt sie skurril vor. Warum muss man überhaupt eine "Gesamt-Höchstgeschwindigkeit" vorgeben? Was den Tf interessiert, ist doch die an jeder Stelle örtlich zu fahrende (Höchst-)Geschwindigkeit, und die hat er im Buchfahrplan bzw. auf EBuLa stehen.

Oder hatte die Regelung vor Urzeiten mal einen Sinn und ist nie entrümpelt worden?


Ausnahme (bei der Eisenbahn gibt es für alles eine Ausnahme): Wenn in der Fahrplanmitteilung* eine andere Geschwindigkeit für einen bestimmten oder den gesamten Streckenabschnitt der Umleitung angegeben ist, gilt logischer Weise diese. Diese kann auch höher als der reguläre Fahrplan sein.

Wird das bei solchen Fahrplanmitteilungen denn in der Regel gemacht?
Mir fällt noch der Fall ein: ICE 1 Hamburg-Berlin wird über Stendal umgeleitet. Der würde zwischen Stendal und Spandau dann auch gern 250 statt 230 fahren, schon um die Verspätung zu minimieren, die eine Umleitung ja fast immer mit sich bringt.

Schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)


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