1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver (Allgemeines Forum)

Steffen, Sonntag, 26.04.2009, 13:24 (vor 6089 Tagen) @ sappiosa

Hi Daniel,

Ich hatte mir gerade den Fall vorgestellt: Ein Fahrgast nähert sich seinem (endgültigen!) Ziel mit 90 Minuten Verspätung. Er verlangt, kostenlos zurückgebracht zu werden, aber bitte nicht sofort, sondern erst fünf Stunden später - nämlich dann, wenn er seinen Termin erledigt hat und sowieso zurückfahren wollte.

Gemäß den Bestimmungen kann er verlangen, mit dem nächsten Zug zurück zu fahren! (lt. den von mir zitierten BB) Also nix mit Termin wahrnehmen ;)

Wie die Zukünftige Regelung in dem Punkt aussehen wird, darüber habe ich nichts gefunden, oder ich habe es übersehen. Und die BB gehen von einem Anschlussverlust aus.

Dann hätte er für die Hinfahrt keine, aber für die Rückfahrt 100 Prozent Erstattung (nicht nur 25).

Die Hinfahrt (bzw. den Teil, den er bereits zurück gelegt hat) bekommt er doch auch zu 100% erstattet? (auch hier beziehe ich mich mangels Informationen auf die BB)

Grüße,
Steffen

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