1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver (Allgemeines Forum)

sappiosa, Sonntag, 26.04.2009, 13:06 (vor 6087 Tagen) @ Steffen

Hallo Steffen,

vielen Dank.

Aber das betrifft ja nur den Fall, dass ein Fahrgast die Fahrt mittendrin abbricht, solange er sein Ziel noch nicht erreicht hat. In der BM-Pressemitteilung war auch vom Fall einer Verspätung über 60 Minuten am Zielbahnhof die Rede.
Ich hatte mir gerade den Fall vorgestellt: Ein Fahrgast nähert sich seinem (endgültigen!) Ziel mit 90 Minuten Verspätung. Er verlangt, kostenlos zurückgebracht zu werden, aber bitte nicht sofort, sondern erst fünf Stunden später - nämlich dann, wenn er seinen Termin erledigt hat und sowieso zurückfahren wollte. Dann hätte er für die Hinfahrt keine, aber für die Rückfahrt 100 Prozent Erstattung (nicht nur 25).

Ist das so erwünscht?

Schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)


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