5. Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen (Allgemeines Forum)

sappiosa, Sonntag, 26.04.2009, 12:57 (vor 6087 Tagen) @ Matze86

Die Eisenbahnunternehmen müssen die Fahrgäste beim Fahrkartenverkauf bzw. während der Fahrt insbesondere darüber informieren, welche die kürzeste und preisgünstigste Zugverbindung ist, (...)


Ich lach mich schlapp. Dazu müsste man den Tarifdschungel mal ordentlich roden...

Das zum einen, aber zum anderen müsste man dem Fahrgast tausend Fragen stellen, was genau er eigentlich will und wie flexibel er ist.

- Kann er zwei Stunden früher abfahren?

- Kann er drei Stunden später ankommen?

- Kann er umsteigen (lieber nicht, wenn massiv Gepäck dabei)?

- Kann er auch knappe Anschlüsse einkalkulieren (jung, sportlich, kein Gepäck)?

- Kann er auch an einem Bahnhof 10 km weg vom genannten Ziel ankommen, weil er dort eh abgeholt wird?

- Bei internationalen Fahrten: Durch welche Länder können diese gehen, ohne dass er mit seinen Papieren Probleme bekommt? (Kein Scherz: Ich habe im Nachtzug von Mailand nach Frankfurt mal gesehen, dass eine ausländische - ich glaube, türkische - Familie in Chiasso ordentlich Stress bekam, weil ihre Aufenthaltserlaubnis nur für die EU galt; sie hatten nicht mitbekommen, dass der Zug durch die Schweiz fährt, und sich kein Transitvisum besorgt.)

- ... (Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Und wenn man tatsächlich all das fragen würde, würden 90 Prozent aller Fahrgäste irgendwann mit der Faust auf den Tisch hauen "Ich will doch nur von A nach B!"

Nein, ich denke, dieser Punkt wird in der Praxis nie durchzusetzen sein.

Schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)


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