1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver (Allgemeines Forum)

Steffen, Sonntag, 26.04.2009, 12:52 (vor 6089 Tagen) @ sappiosa

Anteilige Rückerstattung? Er hat bis dahin einen Teil der Fahrt ja schon hinter sich gebracht.
Oder kann er verlangen, dass ihn die Bahn auf eigene Kosten zum Ausgangsbahnhof zurückbringt? Das gäbe witzige Diskussionen "ich kriege die Rückfahrt gratis".

Ja, kann er. Das ist aber nicht neu - siehe die aktuellen Beförderungsbedingungen:

9.1.1 Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende (i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen, (ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder (iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen. Die Rück- oder Weiterbeförderung kann für bestimmte Züge aus betrieblichen oder für die Sicherheit des Betriebes notwendigen Gründen ausgeschlossen werden.

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