Entschädigung bei Nutzung des nachfolgenden Zuges (Allgemeines Forum)

Steffen, Sonntag, 26.04.2009, 10:07 (vor 6087 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

Hat ein Zug Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird. Maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort.


ich bin froh, dass da "60" und nicht "61" steht.

Ja. Nur steht bei dem genannten Beispiel leider "mehr als 60 Minuten". Hoffen wir mal, dass es bei genau 60 Minuten auch schon eine Entschädigung gibt...

Was ich nicht so toll finde ist die Bagatellgrenze - weil man als BC-Besitzer mal wieder der Dumme ist :( Wer eine BC 50 besitzt muss doppelt so weit fahren, um die Bagatellgrenze zu überschreiten, als jemand der den Normalpreis bezahlt.

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