1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver (Allgemeines Forum)
1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahverkehr
Hat ein Zug Verspätung oder fällt er aus, muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine Entschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Außerdem muss das Eisenbahnunternehmen bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird. Maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort.
Beispiel: Fahrgast F möchte mit dem Zug von Darmstadt nach Kiel fahren. Die Fahrkarte hat 117 Euro gekostet. Der Regionalzug soll um 13.48 Uhr in Frankfurt am Main ankommen; der vorgesehene Anschlusszug soll um 13.58 Uhr nach Kiel abfahren und dort um 18.46 Uhr ankommen. Der Regionalzug hat in Frankfurt am Main aber 30 Minuten Verspätung, so dass F den Zug nach Kiel verpasst. F kommt erst um 20.02 Uhr in Kiel an. Da F sein Ziel mehr als 60 Minuten verspätet erreicht, erhält er 25 % des Fahrpreises, also 29,25 Euro, erstattet.
Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten wie etwa die Bahncard 100. Hier greifen die genannten Pauschalen nicht. In diesen Fällen sind aber die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, in ihren Beförderungsbedingungen eine angemessene Entschädigung vorzusehen, wenn der Fahrgast wiederholt Verspätungen erleidet. Sie können sich nicht vollständig von ihrer Ersatzpflicht freizeichnen.
Das Eisenbahnunternehmen haftet nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird und das Eisenbahnunternehmen diese Umstände trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann.
Beispiel: Einem LKW-Fahrer gelingt es nicht mehr, an einem geschlossenen Bahnübergang zu halten, weil die Bremsen versagen. Der Lkw durchbricht die Schranken. Der Zugführer des ankommenden Zuges kann zwar mit einer Vollbremsung eine Kollision vermeiden. Der Zug muss aber über eine Stunde am Unfallort warten, bis die Polizei die Gleise zur Weiterfahrt freigibt. Obwohl der Fahrgast seinen Zielort erst mit 90 Minuten Verspätung erreicht, ist das Eisenbahnunternehmen nicht verpflichtet, ihm einen Teil des Fahrpreises zu erstatten.
Das Eisenbahnunternehmen kann von einer Zahlung absehen, wenn der zu erstattende Betrag unter 4 EUR liegt (Bagatellgrenze).
Beispiel: F fährt mit dem Regionalzug von Lathen nach Emsdetten. Der Fahrpreis beträgt 15,20 Euro, die planmäßige Ankunft ist um 14.36 Uhr. Tatsächlich erreicht F Emsdetten aber eine Stunde später. F erhält dennoch keine Fahrpreiserstattung in Höhe von 25 % des Fahrpreises, da der zu erstattende Betrag 3,80 Euro betragen würde und damit unterhalb der Bagatellgrenze liegt.
Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Fahrgast auch von einer Fahrt absehen und Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung durchführen.
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- Fahrgastrechte (Sammeldiskussion) -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:31
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:32
- Entschädigung bei Nutzung des nachfolgenden Zuges -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:46
- Entschädigung bei Nutzung des nachfolgenden Zuges - Steffen, 26.04.2009, 10:07
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
sappiosa,
26.04.2009, 12:42
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
Steffen,
26.04.2009, 12:52
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
sappiosa,
26.04.2009, 13:06
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver - Steffen, 26.04.2009, 13:24
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
sappiosa,
26.04.2009, 13:06
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
Steffen,
26.04.2009, 12:52
- Entschädigung bei Nutzung des nachfolgenden Zuges -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:46
- 2. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Nahverkehr -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:33
- Gut: Taxinutzung ohne Sperrzeit - Holger_HAM, 26.04.2009, 08:49
- 3. Haftung bei Personenschäden - Holger_HAM, 26.04.2009, 08:33
- 4. Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität - Holger_HAM, 26.04.2009, 08:34
- 5. Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen Die Eisen -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:34
- 5. Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen -
Matze86,
26.04.2009, 08:49
- 5. Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen - sappiosa, 26.04.2009, 12:57
- 5. Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen -
Matze86,
26.04.2009, 08:49
- 6. Qualitätsmanagement, Beschwerdestellen und Schlichtung - Holger_HAM, 26.04.2009, 08:35
- 7. Inkrafttreten - Holger_HAM, 26.04.2009, 08:35
- Interessante Statistik über Gutscheine und Beschwerden - Matze86, 26.04.2009, 21:17
- 1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahver -
Holger_HAM,
26.04.2009, 08:32