Eine (kleine) Ergänzung / derzweitwichtigste Tag für die Ba (Allgemeines Forum)

bigbug21, Mittwoch, 01.04.2009, 10:47 (vor 6111 Tagen) @ heinz11

Hallo Heinz,

vielen Dank für deine Nachricht.

Ich bin kein Experte für Datenschutzrecht. Gegen deine These spricht, dass der Zwischenbericht der Sonderermittler (darunter mit Frau Däubler-Gmelin einer erfahrenen Juristin) soweit bekannt einen solchen Verstoß nicht gesehen hat.

§ 33 BDSG greift hier augenscheinlich schon deshalb nicht, da es sich hierbei um keine erstmalige Speicherung ohne Wissen des Betroffenen handelte. Von einer "Täterschaft" habe ich bei flüchtiger Durchsicht dieses Paragraphens auch nichts entdecken können.

Wie gesagt: Bislang wurde offenbar noch kein illegales Verhalten nachgewiesen -- und das obwohl insbesondere die beiden Sonderermittler seit Wochen den Laden kreuz und quer untersuchen.

Viele Grüße aus Dresden
Peter

Die Frage ist, was überhaupt an rechtlich relevantem passiert ist. Noch nicht einmal das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit ist bislang ja erwiesen.

Doch. Verstoß gegen § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Danach müssen Betroffene, deren Täterschaft sich nicht bestätigt hat, nach Abschluß des Verfahrens benachrichtigt werden. Das ist nach eigenen Angaben der DB nicht erfolgt.

Sonst wären diese Maßnahmen, vielleicht sogar zum Vorteil von HM, schon deutlich eher ans Licht gekommen. Denn jetzt hat ihn alles wie eine Lawine überrollt.

heinz

--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten


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