Eine (kleine) Ergänzung / derzweitwichtigste Tag für die Ba (Allgemeines Forum)

bigbug21, Mittwoch, 01.04.2009, 10:03 (vor 6223 Tagen) @ heinz11

Hallo Heinz,

vielen Dank für deine Nachricht.

[...]

Dann hast Du leider ein falsches Verständnis! Der Abgleich ist nur dann erlaubt, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt. Und 170.000 gerasterte Mitarbeiter? Die Maßnahme an sich war vom Umfang her schon überzogen, weil auch Mitarbeiter einbezogen wurden, die mit Vergabesachen überhaupt nichts zu tun hatten. Ach, und vor lauter Eifer hatte man doch aus Versehen glatt vergessen, den Betriebsrat zu informieren. Überprüfung privater Konten? Das ist allenfalls staatlichen Ermittlern mit Durchsuchungsbeschluß, nicht aber privaten Schnüfflern erlaubt.

Das stimmt nicht. Der bloße Abgleich von elementaren Stammdaten ist kein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und bei weitem nicht mit den direkten Zugriff auf Konten vergleichbar. Diese Abfrage von Kontoinformationen selbst erfolgte, soweit ich die Untersuchungsberichte richtig verfolgt habe, höchstens in begründeten Ausnahmefällen durch eine externe Detektei und setzte einen erhärteten Anfangsverdacht voraus. Ist überhaupt schon geklärt, ob es diese Kontenabfrage gab? Im Übrigen war der Betriebsrat, laut Aussagen Mehdorns vom Montag, über eine zu diesem Thema 2005 (?) abgeschlossene Betriebsvereinbarung sehr wohl informiert und einverstanden. Dies wurde meines Wissens bislang auch noch nicht widerlegt oder seitens des Organs bestritten.

Ein Durchsuchungsbeschluss brauchen übrigens auch staatliche Ermittler nicht. Seit einigen Jahren kann meines Wissens sogar ohne besondere Schritte seitens der Finanzverwaltung auf Kontodaten zugegriffen werden.

Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das geheimdienstliche Mittel zur Erkenntnisgewinnung einsetzt, ist in einem Staatsunternehmen mindestens fragwürdig, unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung. Die Aufträge über 800.000 € wurden ausschließlich ! mündlich erteilt. Wie war das gerade mit Korruptionsbekämfung und Vergaberichtlinien? Was sagt eigentlich der Compliance- Beauftragte, Herr Schaupensteiner dazu?

Ich stecke da nicht drin, kann mir aber durchaus vorstellen, dass diese etwa 40 höchst sensitiven Aufträge (im Umfang jeweils einiger tausend Euro) mündlich vergeben wurden. Man mag darüber diskutieren, ob das so wirklich erforderlich war, aber grundsätzlich ist auch das nicht skandalträchtig.

Ich verstehe nicht, warum Verletzungen und Eingriffe in die Grundrechte so relativ widerstandslos geduldet werden. Mein Credo: Gerade weil ich nichts zu verbergen habe, will ich nicht ausspioniert werden! Und das gilt beruflich, privat und staatlich.

Wie gesagt: In diesem Fall ist mir noch nicht klar, wo Grundrechte seitens der DB nachweisbar verletzt wurden.

Zum Thema Informationslecks: Deine Interpretation spielt denen in die Hände, die sagen, nix, aber auch garnichts darf über unsere Firma in die Öffentlichkeit gelangen. Nur das die Auswirkungen dessen, was die Bahnt tut oder unterläßt, auf das öffentliche Leben erheblich sind! Mir ist nicht bekannt, daß die Informationslecks der DB geschadet haben oder daß ein Wettbewerber bezüglich Ausschreibungen etc. daraus einen Nutzen gezogen hätte. Die Lecks sollten nur deshalb gestopft werden, um Bahnkritiker innerhalb und außerhalb der DB zu bekämpfen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Für HM war jeder Bahnkritiker ein persönlicher Feind.

Das mag sein, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, das sensitive Unternehmensdaten mit schöner Regelmäßigkeit in der Öffentlichkeit aufgetaucht sind. Die wiederholte Veröffentlichung der strategischen Mittelfristplanung mag hier als gutes Beispiel dienen. Das kann sich, objektiv-nüchtern betrachtet, kein Unternehmen auf die Dauer leisten. Rein aus der Sicht des Unternehmens heraus hätte ich wohl nicht anders reagiert.

[...]

Viele Grüße
Peter

--
unterwegs für freie Eisenbahn-Geodaten


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum