Vertrag ist Vertrag... (Aktueller Betrieb)

PhilippK, Mittwoch, 14.11.2012, 22:56 (vor 4893 Tagen) @ Fabian318

Einen geschlossenen Vertrag kann man nicht so einfach kündigen, zumal es sich hier ja immer um zweiseitige Verträge (ich zahle, du fährst) handelt. Da müssen schon schwere Gründe angeführt werden, dass der Vertag aufgelöst werden kann. So was wäre der Fall, wenn die Fahrt z. B. wegen höherer Gewalt (Unwetter, Unfall etc.) nicht möglich ist. Eine nicht verfügbare Zuggarnitur dürfte i.d.R. wohl nicht ausreichend sein, da dieses Problem im Hohheitsbereich des Leistungsschuldners liegt.

Einfacher sieht die Situation übrigens für den Fahrgast aus: da die Leistungserbringung endgültig verweigert wird (siehe § 323 BGB), kann der ohne Fristsetzung zurücktreten und hat Anspruch auf Rückabwicklung des Gegengeschäfts (also der Zahlung). Marketingtechnisch nennt sich das "kostenlose Stornierung".

Als Fahrgast würde ich ggf. in den nächsten DB-Zug steigen und die Fahrkarte an HKX schicken. Der Rest ist in den Fahrgästen geregelt.

Gruß, Philipp


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