Mal ne Frage eingeworfen.... (Fahrkarten und Angebote)

stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 15:46 (vor 6268 Tagen) @ liebe70

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn.

Ich würde sagen es ist eher umgekehrt! Die EVO ist eine Rechtsverordnung, die auf jeden Fall Gültigkeit hat. Darauf kann sich jeder Reisende berufen und wird vor Gericht Recht bekommen. Es ist vielmehr so, dass die BB Personenverkehr ERGÄNZEND zur EVO sind. Manche Dinge werden in der EVO nicht geregelt bzw. es finden sich in der EVO Verweise auf weitergehende Regelungen in den BB.

Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.

Ja das hatte sich eigentlich nicht unbedingt auf die Mitarbeiterfahrkarten bezogen.

Aber: Die BB Personenverkehr gelten für jeden Fahrgast, ob Mitarbeiter oder nicht! Die BB Personenverkehr akzeptiert man mit betreten des Fahrzeugs automatisch. Und außerdem steht auf der Rückseite der Mitarbeiterfahrkarte explizit drauf, dass die BB Personenverkehr gelten.

Klar ist natürlich, dass mit der Mitarbeiterfahrkarte andere Regeln gelten. Diese Regelung hat sich die Bahn aber in ihren BB Personenverkehr explizit offengelassen.


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