ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Fahrkarten und Angebote)

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 16:00 (vor 6269 Tagen) @ liebe70

Hi,

Wünschst Du eine Änderung der Beförderungsbestimmungen der Bahn, kann ich Dir gern die Mailadresse der DB-Fachabteilung zukommen lassen. Wenn Du es schaffst, sie davon zu überzeugen, daß die DB-Beförderungsbestimmungen fehlerhaft sind... Ich hatte schon bei meinem bisher einzigen Telefongespräch mit denen im Oktober 2008 große Mühe, denen das begreiflich zu machen. Sie wollten es dennoch nicht begreifen. :-(

Mir das das ganze prinzipiell ja egal, wie viel der Kunde löhnen muss. Der feine Unterschied, den die Abteilung jedoch erkennen müsste ist jener, ob die FN nach EVO 12 (2) ausgestellt wurde. Denn die EVO redet ja nur davon, dass sich das erhöhte Entgelt ermäßigt. Wenn keins verlangt wird (BC-Nachzahlung), kann es auch nicht ermäßigt werden.

Viele Grüße
Thomas


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