ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Fahrkarten und Angebote)

Kurti83, Samstag, 10.01.2009, 15:33 (vor 6270 Tagen) @ jor

Hallöchen,

Die BB dürfen im Regelfall nicht gegen die EVO verstoßen. Daher ist meiner Meinung nach die Formulierung, dass da OT ohne BC ungültig ist, schon wichtig, da sonst §12 Abs.3 EVO gelten würde: "Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war."

Man kann es auch unter dem Aspekt sehen, dass er die gültige Fahrkarte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen kann.

Nebenbei:
Die Formulierung "bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn" ist nicht wirklich zielführend ist, da
1. man nicht wirklich an jedem Bahnhof den Nachweis erbringen kann,
2. die befödernde Eisenbahn keine Bahnhöfe betreibt, sonden DB StuS oder ein anderes EIU.

Sicherlich hat der Gesetzgeber hier eigentlich was anderes gemeint.

Als der Gesetzgeber dies geschrieben hat, war es sicherlich noch korrekt. Mittlerweile gibt es ja keine Bundesbahn und Reichsbahn mehr :-). Jetzt gibt es Wettbewerb mit all seinen Nebenwirkungen. :-(

Viele Grüße
Thomas


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