Mal ne Frage eingeworfen.... (Fahrkarten und Angebote)

stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 03:55 (vor 5583 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von stuttgarter, Sonntag, 11.01.2009, 04:00

Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €. Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.

Auszug aus der EVO:

(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
Klar ist natürlich, dass die meisten Fahrkarten nicht persönlich auf den Name einer Person ausgestellt sind, von daher wird es bei vergessenen "normalen" Fahrkarten kaum möglich sein, im Nachinein nachzuweisen, dass man bereits vor der Fahrt in deren Besitz war.

Abgesehen von Rail & Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine "Einmal-Fahrkarte" ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim "vergessen" jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?


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