ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Samstag, 10.01.2009, 14:06 (vor 6269 Tagen) @ Kurti83

Hi,

er könnte auch im Zug das OT vorzeigen, sich eine FN (über EVO 12(2)) ausstellen lassen.

Mit der Bahncard ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- EUR, wenn er innerhalb von einer Woche die Ausweis-Id vorlegt. EVO 12 (3)

Das ist leider falsch. 7 Euro sind es nur bei vergessener Zeitkarte. Bei vergessener BC werden 15 Euro fällig. Tfv600/C, Punkt 2.3:

"Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 15 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt."

Genauso steht es im VKL und im Handbuch Zub, Modul 601.4202, Seite 2.

Gruß, Ralf


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