Mal ne Frage eingeworfen.... (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Sonntag, 11.01.2009, 09:59 (vor 6269 Tagen) @ stuttgarter

Diese Regel gilt nicht nur für Zeitkarten sondern es heißt ja in der EVO generell: Wenn der Reisende nachweist, dass er eine gültige Fahrkarte hatte, reduziert sich der erhöhte Fahrpreis auf besagte 7 €.

Da der Reisende in diesem Fall ein DB-Mitarbeiter ist (Da Du ja auf diese Frage geantwortet hast, nehme ich mal an, daß Du Dich ebenfalls auf den DB-Mitarbeiter beziehst.), gilt die BB Bahn sowieso nicht. Vom Tfv 600/A, Punkt 9.1. und weiteren ist der DB-Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Er - auch wenn er sich eine Reservierung kauft - auf seinen Sitzplatz keinen Anspruch. Versuch das mal bei einem normalen Reisenden...

Dass die Regelung nur für Zeitkarten gilt, wäre mir neu.

Auszug aus der EVO:

Die EVO gilt nur ergänzend zu den BB Bahn. Über den (Un-)Sinn darüber mag ich nicht streiten. Ich hatte schon diverse Diskussionen mit der zuständigen Fachabteilung deswegen durch. Das reicht mir.

Abgesehen von Rail & Fly-Tickets fällt mir aber spontan keine "Einmal-Fahrkarte" ein, die persönlich ist. Hier müsste es sich beim "vergessen" jedoch gleich verhalten wie bei einer Zeitkarte - nachzeigen und es kostet nur noch 7 €. Oder irre ich mich!?

Ja. Ein Konzernausweis an sich ist keine Fahrkarte. Er berechtigt lediglich zur Inanspruchnahme von ermäßigten Fahrkarten und dürfte demzufolge eher einer BC25/50 gleichgestellt sein, die als reine Bahncard 25/50 auch keine Fahrkarte darstellen, sondern lediglich zum Kauf von ermäßigten Fahrkarten berechtigen.

Gruß, Ralf


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