ZUB-Frage zu BC50-Ticket ohne BC (Fahrkarten und Angebote)

jor, Samstag, 10.01.2009, 15:20 (vor 6182 Tagen) @ liebe70

Die BB dürfen im Regelfall nicht gegen die EVO verstoßen. Daher ist meiner Meinung nach die Formulierung, dass da OT ohne BC ungültig ist, schon wichtig, da sonst §12 Abs.3 EVO gelten würde: "Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war."

Die gesetzliche Regelung würde in diesem Fall der BB-Regelung vorgehen.

Nebenbei:
Die Formulierung "bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn" ist nicht wirklich zielführend ist, da
1. man nicht wirklich an jedem Bahnhof den Nachweis erbringen kann,
2. die befödernde Eisenbahn keine Bahnhöfe betreibt, sonden DB StuS oder ein anderes EIU.

Sicherlich hat der Gesetzgeber hier eigentlich was anderes gemeint.


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