Hier noch einmal zum Nachlesen (meine finale Antwort) :-(( (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 25.11.2008, 22:12 (vor 5648 Tagen) @ superduper

Entschuldige bitte wenn Dich diese Diskussion nervt.

Ich wollte aber auch nicht wissen ob ich mein Geld zurückbekomme, wenn ich meine Reservierung antreten kann.

Nach dem Erlebnis gestern früh wollte ich eigentlich nur wissen wer im recht war:

1) Der Fahrgast der auf einem Sitzplatz gesessen hatte der nicht als reserviert angezeigt wurde und nicht aufstehen wollte

Zunächst versucht der Zub eine gütliche Einigung zu erzielen, die auch da hinaus laufen kann, daß derjenige der mir "entgegenkommt", auch in der 1.Klasse einen Sitzplatz erhält.

2) Der Fahrgast der eine Reservierung für diesen Sitzplatz hatte.

Siehe oben.

oder jetzt neu

3) Der Fahrgast der schon dort saß hätte sitzen bleiben können und der Fahrgast mit der Reservierung hätte nur sein Reservierungsentgeld zurück bekommen.

Nein. Das Reservierungsentgelt bekommt er so oder so ausgezahlt.

Ich habe die einzelnen Verfahrensweisen bereits an anderer Stelle im Internet erklärt:


Nichteinnehmen von reservierten Plätzen wegen Zugverspätung usw.
"5.3 Umtausch, Erstattung
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts."

Hier wird nicht unterschieden zwischen Reservierung 1.Zug und Reservierung 2. Zug. Es heißt ganz lapidar "...reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden..." Daraus folgt: Auszahlen des Reservierungsentgeltes.


Hier ist der Verfahrensweg durch das Zub:
Fall 1, Probleme mit Reservierung im 1. Zug - im 2.Zug keine Probleme:
Reservierungsbeleg mit Preis wird vom Zub einbehalten, auf der Rückseite quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes. Reservierungbeleg liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 2, im 1.Zug keine Probleme mit der Reservierung - aber im 2. Zug:
Beide Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 3a, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug, Reservierungsentgelt noch nicht ausgezahlt:
Beide Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 3b, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug, Reservierungsentgelt wurde schon im 1. Zug ausgezahlt:
Nur in diesem Fall hat der Reisende Pech, da das Reservierungsentgelt nur einmal ausgezahlt wird, und zwar gegen Einzug des/der Reservierungsbelege.

Ich praktiziere das regelmäßig. Es gab bisher noch nie Probleme damit, weder durch den Reisenden - noch durch die Zub-Abrechnungsstelle.
Da der Reisende gern sein Reservierungsentgelt wiederhaben möchte, geht auch das Wechseln von größeren Geldscheinen erstaunlicherweise gut - obwohl Otto Normalreisender auf seinem Geld hockt. Ich habe außerdem nicht wenige Male erlebt, daß der Reisende sein zurückerhaltenes Reservierungsentgelt im Speisewagen/Bistro "verjubelte".

Indirekt landete das Geld dann also wieder bei der Bahn. Mir ist es herzlich egal, in wessen Kasse der Taler klingelte, Hauptsache er tat es... :-)

Gruß, Ralf


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