Hier noch einmal zum Nachlesen (meine finale Antwort) :-(( (Allgemeines Forum)

Steffen, Dienstag, 25.11.2008, 21:28 (vor 5649 Tagen) @ superduper

Nach dem Erlebnis gestern früh wollte ich eigentlich nur wissen wer im recht war:

1) Der Fahrgast der auf einem Sitzplatz gesessen hatte der nicht als reserviert angezeigt wurde und nicht aufstehen wollte

oder

2) Der Fahrgast der eine Reservierung für diesen Sitzplatz hatte.

Es steht nirgends explizit geschrieben, ob 1) oder 2). Gängige Praxis ist allerdings 2).

oder jetzt neu

3) Der Fahrgast der schon dort saß hätte sitzen bleiben können und der Fahrgast mit der Reservierung hätte nur sein Reservierungsentgeld zurück bekommen.

Die Antwort darauf wurde schon gegeben: Die DB (also der Zugbegleiter) kann einen anderen Sitzplatz zuweisen. Gelingt das nicht, wird das Reservierungsentgelt zurück erstattet.

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