Hier noch einmal zum Nachlesen (meine finale Antwort) :-(( (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 25.11.2008, 21:57 (vor 5648 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von liebe70, Dienstag, 25.11.2008, 21:58

Die Antwort darauf wurde schon gegeben: Die DB (also der Zugbegleiter) kann einen anderen Sitzplatz zuweisen. Gelingt das nicht, wird das Reservierungsentgelt zurück erstattet.

Das ist so nicht ganz korrekt. Es steht doch ganz eindeutig in den BB Bahn:
"Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten ... werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reservierungsentgelts."

Das Anweisen eines Ersatz-Sitzplatzes hat damit überhaupt nichts zu tun. Auch dann hat das Auszahlen des Reservierungsentgeltes zu erfolgen. Das Eine hebt das andere nicht auf, nur "vergessen" manche Zub und auch der Kundenndialog dieses gern. Kleinvieh (hier das verweigerte Auszahlen des Reservierungsentgeltes) macht auch Mist (= Umsatz).

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum