Wenn wir da beim Vergleich mir dem Auto sind ... (Allgemeines Forum)

Jörg, Freitag, 17.10.2008, 20:39 (vor 5642 Tagen) @ ICE-TD

... auch hier gibt es gesetzliche Bestimmungen die besagen das ein Auto in einem verkehrssicherem Zustand gehalten werden soll.

Kontrolliert wird dies in der Regel vom Tüv alle 2 Jahre. Bei Mietwagen und LKW sogar häufiger.

Verantwortungsvolle Fahrer überprüfen regelmäßig ob sämtliche Beleuchtungseinrichtungen funktionieren und ersetzen, falls dies nicht der Fall ist, die durchgebrannte Glühbirne oder die entsprechende Sicherung selbstständig.

Wenn man sich jetzt aber mal auf den Straßen umschaut, sieht man jede Menge Fahrzeuge bei denen ein solcher Defekt auftritt und der annehmen lässt, dass nicht alle Autofahrer ihrer Verantwortung gerecht werden.

Die Frage ist jetzt an welcher Stelle ich etwas unternehmen muß um hier etwas zu ändern.
Möglichkeiten wären hier:

1. Die Zeitabstände der Tüvüberprüfung zu ändern.
Dies wäre für alle Autofahrer mit Mehrkosten verbunden und somit leider auch für die umsichtigen.

2. Die (Polizei)-Kontrollen erhöhen.
Das würde zwar die "Richtigen" treffen kostet aber auch viel Geld.

3. Die Gebühren für die Ordnungswidrigkeiten erhöhen.
Auch das macht in meinen Augen Sinn, man muß hier allerdings beachten das so eine Lampe auch mal während der Fahrt kaputtgehen kann und man damit auch Unschuldige trifft.

Mir ist schon klar das der Vergleich zwischen der Dauerfestigkeit einer Achse und einer ausgebrannten Glühbirne ein wenig hinkt. Im Gegensatz zu der Verkehrssicherheit dienenden relevanteren Teilen ist dies aber nach außen hin sichbar und somit für jedermann nachvollziehbar.

So, zurück zur Bahn.
Problem ist bekannt. Möglichkeiten zur Abhilfe die mir einfallen:
1. Fristen verkürzen.
2. Kontrollen erhöhen.
3. Ordnungswidrigkeitsgebühren erhöhen ist so nicht 1:1 übertragbar.

Hier wurde sich seitens des EBA für 2. entschieden. Eine Entscheidung die durchaus Sinn macht. Leider mit den nagativen Folgen die wir derzeit im Fahrgastbetrieb erleben dürfen.

Problem scheint gewesen zu sein, dass das was das EBA gefordert hat in der Praxis nicht so einfach umzusetzen war. Theorie und Praxis gehen halt manchmal ein wenig auseinander. Und wenn zwei sich streiten dann trifft man sich vor Gericht und einigt sich auf einen Kompromiß.
Genau das ist geschehen. Ein absolut üblicher Prozess.

Grüße Jörg


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