Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 13:04 (vor 5601 Tagen) @ Burkhard

Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.


Länder- und SW-Tickets kannst Du auch nicht vor Gültigkeitsbeginn wieder umtauschen... Da ist schon mal ein eklatanter Missbrauchsfall im Vergleich zum Normalpreis-Ticket ausgeschlossen.

Ich zielte eher darauf ab, dass die Erfordernis eines Zangenabdruckes für die Nutzung der städtischen Verkehrsmittel nicht vorhanden ist, weil eben auch Länder- und SWTs im gleichen Format wie normale Fernverkehrsfahrscheine mit City-Ticket ausgegeben werden. - Die ja ohne Zangenabdruck im städt. Nahverkehr gültig sind. Was den Zangenabdruck bei normalen Fahrkarten zwecks Vermeidung von Missbrauch bei der Erstattung ankommt, hast du natürlich recht. Auch wenn das Einlesen der Tickets wichtiger ist, weil man ja Onlinetickets beliebigfach reproduzieren kann.


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